Ihre Chance auf eine offene Badekur (Ambulante Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort nach § 23 SGB V)
Die „offene Badekur“ ist als sog. Pflichtleistung der Krankenkassen gesetzlich verankert.
Die Erfolgsaussichten für die Genehmigung einer "offenen Badekur" waren bislang leider eher gering. Mit dem neuen Gesetz haben Sie nun deutlich bessere Chancen auf eine „offene Badekur“ in Bad Füssing, egal ob Sie noch im Berufsleben stehen oder schon in Rente sind. Gerade für Personen, die durch ihren Beruf oder die Pflege ihrer Angehörigen besonderen Belastungen ausgesetzt sind, kann hier mit der Genehmigung einer Ambulanten Vorsorgemaßnahme in einem anerkannten Kurort wieder geholfen werden.
Die Krankenkassen sind nun aufgefordert, wieder aktiv in die Gesundheit ihrer Versicherten zu investieren. Medizinische Thermalbewegungsbäder, Massagen und viele andere Anwendungen können somit vom Badearzt im Rahmen einer genehmigten Kur verordnet werden. Die Krankenkassen übernehmen die vollen Kosten der ärztlichen Behandlung und 90 % der Kurmittelkosten. Zu den übrigen Kosten (Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe) gewähren Krankenkassen in der Regel einen Zuschuss. Suchen Sie unbedingt das Gespräch mit Ihrem Haus- oder Facharzt, der Sie bei der Antragstellung unterstützt.
Wir laden Sie herzlich ein, Bad Füssing als Quell der Gesundheit zu erleben. Als führendes Heilbad in Europa und Flaggschiff unter Deutschlands Heilbädern erwartet Sie hier, in der malerischen Naturlandschaft am Unteren Inn, ein Gesundheitszentrum mit umfassender medizinischer Kompetenz und hoher Therapeutendichte.